Voraussetzung für die Durchführung des Funktionstraining ist die Anerkennung jeder einzelnen Funktionstrainingsgruppe. Als Mitgliedsverein des BSB können Sie schnell und einfach Ihre Funktionstrainingsgruppen anerkennen lassen. Hier finden Sie alle Formulare die zur Beantragung der Anerkennung als Leistungserbringer von Funktionstraing nach § 64 SGB IX notwendig sind.
Für die Anerkennung als Anbieter für Funktionstraining füllen Sie bitte folgende Formulare aus und reichen diese beim BSB ein:
Antrag AN Funktionstraining (Anerkennung der Gruppe)
Dieser Antrag ist für jede neue Anerkennung einer Funktionstrainingsgruppe beim BSB einzureichen.
Antrag AP (Ansprechpartner Funktionstraining)
Dieser Antrag ist einmalig vom Ansprechpartner Funktionstraining beim BSB einzureichen. Sollte sich der Ansprechpartner Funktionstraining ändern, so ist das Einreichen eines neuen Antrages erforderlich.
Antrag ÜL (Übungsleiter Funktionstraining)
Dieser Antrag ist vom Übungsleiter zu unterschreiben und verbleibt im Verein.
Antrag B (Beratungsprotokoll Funktionstraining)
Dieser Antrag ist vor der ersten Übungseinheit vom Interessent und dem Vereinsvertreter zu unterschreiben und verbleibt im Verein.