Ihr Weg zur Anerkennung

Voraussetzung für die Durchführung des Funktionstraining ist die Anerkennung jeder einzelnen Funktionstrainingsgruppe. Als Mitgliedsverein des BSB können Sie schnell und einfach Ihre Funktionstrainingsgruppen anerkennen lassen. Hier finden Sie alle Formulare die zur Beantragung der Anerkennung als Leistungserbringer von Funktionstraing nach § 64 SGB IX notwendig sind.

Voraussetzungen für die Durchführung des Funktionstrainings

  • der Sportverein ist Mitglied im Behinderten- und Rehabilitationssportverein Brandenburg e.V.
  • Institutionskennzeichen (IK) für Brandenburg ist vorhanden
  • die Leitung der Gruppen dürfen Physiotherapeuten und Ergotherpeuten übernehmen
  • die Ärztliche Betreuung (Beratung der Teilnehmer/Leitungen) wird gewährleistet
  • eine feste Übungsgruppe muss existieren (d. h. genau definierter Ort, Wochentag, Zeit, Übungsleiter, Arzt)
  • die Anerkennung jeder ambulanten Funktionstrainingsgruppe erfolgt durch den BSB
  • eine Versicherung für Nichtmitglieder ist abgeschlossen
  • Durchführung eines Beratungsgespräches vor Beginn des Funktionstrainings zwischen Verein und Interessent (die Dokumentation erfolgt mittels Beratungsprotokoll)

Zertifizierungsverfahren

Wie erfolgt der Ablauf der Anerkennung der Gruppen beim BSB?

Für die Anerkennung als Anbieter für Funktionstraining füllen Sie bitte folgende Formulare aus und reichen diese beim BSB ein:

 

Antrag AN Funktionstraining (Anerkennung der Gruppe)
Dieser Antrag ist für jede neue Anerkennung einer Funktionstrainingsgruppe beim BSB einzureichen.

Antrag AP (Ansprechpartner Funktionstraining)
Dieser Antrag ist einmalig vom Ansprechpartner Funktionstraining beim BSB einzureichen. Sollte sich der Ansprechpartner Funktionstraining ändern, so ist das Einreichen eines neuen Antrages erforderlich.

Antrag ÜL (Übungsleiter Funktionstraining)
Dieser Antrag ist vom Übungsleiter zu unterschreiben und verbleibt im Verein.

Antrag B (Beratungsprotokoll Funktionstraining)
Dieser Antrag ist vor der ersten Übungseinheit vom Interessent und dem Vereinsvertreter zu unterschreiben und verbleibt im Verein.